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Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Zum 01.Januar 2021 wurde mit der schrittweisen Umstellung der bisher bekannten Förderstruktur  für energieeffiziente Gebäude und Heizungsanlagen in die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude begonnen. Als erstes treten die Zuschussförderung für Einzelmaßnahmen (BEG EM) in Kraft und können nun seit dem 2. Januar beim BAFA beantragt werden. Unter Einzelmaßnahmen  im Sinne der neuen Richtlinie werden Energieeffizienzmaßnahmen verstanden, mit denen kein Effizienzhaus-Standard angestrebt wird. Die Förderung von Effizienzhäuser wird zum 01.Juli 2021 in die BEG WG (Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude) bzw. in die BEG NWG (Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude) überführt. Damit wird es zukünftig drei Förderbausteine bestehend aus BEG EM, BEG WG und BEG NWG geben. Dabei ist in einer Übergangsphase die BAFA bis 2023 für die Zuschussprogramme verantwortlich und die KfW für die Kreditprogramme. Ab dem Jahr 2023 soll dann alles über die BAFA abgewickelt werden.

Im wesentlichen bleiben die bisher bekannten Fördersätze bestehen. Der Einsatz von erneuerbaren Energien und die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten werden ab Juli 2021 stärker prämiert. Dafür werden ein „Effizienzhaus EE“-Bonus sowie „Effizienzhaus NH“-Bonus in Höhe von 2,5 Prozentpunkten im Neubau und 5 Prozentpunkten in der Sanierung eingeführt. Damit soll auch die Förderung von Heizungsanlagen im Neubau wieder berücksichtigt werden, da diese Förderung seitens der BAFA zum 31.12.2020 ausgelaufen ist. Die Höhe der förderfähigen Kosten für ein Effizienzhaus beträgt bei Wohngebäuden wie bisher bis zu 120.000 € je Wohneinheit, beim Effizienzhaus 40+ und bei der Nutzung von EE- oder NH-Paket wird dieser Betrag auf bis zu 150.000 € je Wohneinheit erhöht. Bei der Sanierung zum Effizienzhaus wird das Effizienzhaus 40 neu eingeführt, im Gegenzug wird das Effizienzhaus 115 zukünftig entfallen.

Auch in Zukunft werden die Leistungen von einzubindenden Energie-Effizienzexperten und Sachverständigen zur Nachweiserstellung und zur Baubegleitung mit 50 % der Honorarkosten bezuschusst. Die Höhe der förderfähigen Kosten wird erfreulicherweise bei den Wohngebäuden deutlich erhöht und beträgt dann bei Effizienzhäusern 10.000€ für Ein- und Zweifamilienhäuser und 4.000€ je Wohneinheit für Mehrfamilienhäuser (maximal 40.000€). Bei der Förderung von Einzelmaßnahmen an Wohngebäuden betragen die förderfähigen Kosten 5.000€ für Ein- und Zweifamilienhäuser und 2.000€ je Wohneinheit für Mehrfamilienhäuser (maximal 20.000€). Neu eingeführt wird zudem die Förderung der Baubegleitung von geförderten Nichtwohngebäuden.

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